Jahresabschlussoffenlegung bei Banken nach HGB Bedeutung

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Jahresabschlussoffenlegung bei Banken nach HGB

Jahresabschlussoffenlegung bei Banken nach HGB Logo #42880Nach § 3411 HGB haben Kreditinstitute Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und -la-gebericht und die weiteren in § 325 HGB bez. Unterlagen nach § 325 HGB offen zu legen. Kreditinstitute , die nicht Zweigstellen sind, haben die vorbez. Unterlagen ausserdem in jedem anderen EU-Mitglied- oder EWR-Vertrags-staat offen zu legen,...
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